Reinhold Temmes – Rechtsanwalt in Trier/Saarburg

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Mandanten,

auf meiner Homepage möchte ich Ihnen einen Einblick in meine Tätigkeitsschwerpunkte bieten.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen

Reinhold Temmes

Reinhold Temmes Rechtsanwalt Saarburg

Zur Person

Ich bin als Rechtsanwalt am Amtsgericht Saarburg sowie am Landgericht Trier zugelassen. Zu meinen Mandanten zählen schwerpunktmäßig kleine und mittelständische Betriebe, aber auch Privatpersonen. Meine Schwerpunkte sind hierbei die Bereiche Arbeitsrecht, Mietrecht und Handwerksrecht.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier absolvierte ich mein zweites Staatsexamen mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht am Oberlandesgericht Zweibrücken. Im Anschluss daran arbeitete ich als Dozent für Strafrecht in Saarbrücken.

Der Schwerpunkt Handwerksrecht beruht auf meiner mehrjährigen Tätigkeit in der Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg. Neben der Unterstützung des Ehrenamts der dort angeschlossenen 32 Handwerksinnungen beriet ich die 1.100 mittelständischen Innungsbetriebe in arbeits- und tarifrechtlichen Fragen und vertrat sie im Streitfall vor den Arbeitsgerichten. Darüber hinaus war ich bei Berufsausbildungsstreitigkeiten und als Leiter der Kfz-Schiedsstelle außergerichtlich in Schlichtungsangelegenheiten eingebunden.

In den wenigsten Fällen haben Mandanten Interesse an langwierigen und kostenintensiven Gerichtsprozessen. Ziel meiner anwaltlichen Tätigkeit ist daher in erster Linie die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen durch telefonische Nachfrage im Vorfeld sowie die Suche nach außergerichtlichen Lösungen.

Unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten haben arbeitsrechtliche Streitigkeiten die Besonderheit, dass – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen hat (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Und in vielen handwerksrechtlichen Streitigkeiten erreichen die Prozesskosten einschließlich der Gutachter- und Gerichtskosten häufig den Betrag des eigentlichen Streitwerts. Dabei geht das Prozess- und Beweisrisiko oftmals zu Lasten des klagenden Handwerksbetriebs.

Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, damit wir gemeinsam die optimale Lösung für ihre Fragen und Probleme erarbeiten können.

Arbeitsrecht

Unter dem Begriff Arbeitsrecht werden alle Regelungen zusammengefasst, die sich auf die Beschäftigungsverhältnisse aller im Arbeitsleben Tätiger beziehen, gleichgültig, ob Teilzeitbeschäftigte, Vollerwerbsbeschäftigte oder 400-Euro-Jobs. Meine juristische Aufgabenstellung umfasst alle Bereiche des Individualarbeitsrechts, des kollektiven Arbeitsrechts sowie das Betriebsverfassungs- und Tarifrecht.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind hierbei:

  • Arbeitsvertrag
  • Befristung
  • Teilzeit
  • Berufsbildung
  • Elternzeit/ Mutterschutz
  • Krankheit
  • Entgeltfortzahlung
  • Urlaub
  • Weihnachts-/ Urlaubsgeld
  • Allgemeine Lohnfragen
  • Betriebsrat
  • Umsetzung/ Versetzung
  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Abfindung
  • Sozialauswahl
  • Zeugniserteilung
  • Betriebsübergang
  • Direktionsrecht

Handwerk

Wir leben in der Region Trier in einer handwerklich orientierten Wirtschaftsgesellschaft. Die Betriebe sind zumeist mittelständisch mit zwei bis zwanzig Mitarbeitern und zeichnen sich im Gegensatz zur Industrie mit eigenen Gesetzmäßigkeiten aus. So sind die Handwerksbetriebe häufig in der zweiten oder dritten Generation vererbt oder übernommen worden und zeichnen sich durch ein familiäres Umfeld aus.

Diesen Umständen trägt die Politik und die Juristerei viel zu wenig Rechnung. In Berlin schaut man auf die Großindustrie, eine Fachanwaltsausbildung im Handwerksrecht ist schlicht und einfach nicht vorhanden.

Um das Thema Handwerksrecht voll und ganz zu umfassen, würden an dieser Stelle 100 Seiten nicht ausreichen. Denn es gibt in der Region Trier über 30 Handwerksberufszweige, jedes mit seiner eigenen Problemstellung.

Aus meiner mehrjährigen Erfahrung in der Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg und in der Geschäftsführung von 32 Handwerksinnungen sind mir die meisten juristischen Problemfelder bekannt. Es betrifft hierbei nicht nur die arbeitsrechtlichen Fragen mit ihren speziellen einzeltarifrechtlichen Besonderheiten oder Fragestellungen des Werkvertragsrechts und der VOB, sondern das generelle Verständnis für das betriebswirtschaftliche Risiko von Einzelunternehmern, für den der eigene Betrieb die gesamte finanzielle Existenz bedeutet.

Handwerksrecht ist nach meiner Auffassung vor allem das Recht, für eine gute handwerkliche Leistung eine gute Bezahlung zu erlangen. Aufgrund der mangelhaften Zahlungsmoral häufig ein Recht, das nur allzu schwer durchzusetzen ist. Es sollte auch zum Recht desjenigen führen, der selbständig (selbst und ständig) arbeitet, von dem Erwirtschafteten leben zu können, was aufgrund von ständig steigenden Energie- und Mitarbeiterkosten sowie steigendem Konkurrenzdruck immer schwieriger wird.

Man muss auch den Mut aufbringen, wichtige Bürotätigkeiten, wie z. B. das Mahn- und Inkassowesen, zu delegieren und es in die Hände von Fachleuten zu legen, die wiederum ihr Handwerk verstehen. Denn eine gute handwerkliche Arbeit alleine garantiert heutzutage keine gesicherte Existenz mehr.

Steuerrecht, Familienrecht, öffentliches Recht

Sofern Beratungsbedarf in anderen Rechtsgebieten, wie z. B. dem Steuer-, Familien- oder öffentlichen Recht besteht, werden Kollegen verschiedener Kooperationspartner involviert.

Trotz meiner Ausbildung zum Jurist: es gilt stets der Grundsatz, mit demjenigen Fachmann zusammenarbeiten, der über die meiste Praxiserfahrung verfügt.

Der Vorteil für Sie: es entstehen nur einmal Kosten, ob beim Anwalt oder beim Steuerberater; im Ergebnis bekommen Sie die jeweils beste Beratung zum einfachen Preis.

Noch Fragen? Der Dialog mit meinem Mandanten hat für mich einen hohen Stellenwert. Für mich steht im Vordergrund, Sie als Mandanten möglichst schnell und mit der höchsten fachlichen Qualität zu beraten.

Kontakt

Reinhold Temmes
Rechtsanwalt

Graf-Siegfried-Straße 14
54439 Saarburg

Telefon: 06581 – 99 59 292

info@ra-temmes.de

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